Dienstag, 20. November 2012

Schellhammer, Zivilprozess 14.A.

Jeder Rechtsreferendar braucht dieses Buch zum Zivilprozess: Schellhammer, Zivilprozess. LXXII. 984 Seiten. Hardcover. ISBN 978-3-8114-4111-8 14., neu bearbeitete Auflage 2013 Aus der Reihe: Recht in der Praxis Erschienen bei C.F. Müller 17,0 x 24,0 cm, Erscheinungsdatum: 14.11.2012, 94,95 €
Schellhammer versteht es auf Grund langjähriger Erfahrung als Ausbilder von Rechtsreferendaren, den Zivilprozess praxisnah und verständlich zu erläutern und seine Dynamik klar vor Augen zu führen. Der Aufbau des Werkes ist strikt am Gang des Zivilverfahrens orientiert. Ausgehend von der Klage beschreibt der Autor zunächst den "Normalprozess" erster Instanz vor dem Landgericht mit schriftlichem Vorverfahren, Haupttermin, Vergleich und Urteil. Im Mittelpunkt stehen diejenigen Themen, auf die es in der Praxis ankommt: Klageantrag und Urteilstenor, Terminsvorbereitung und gerichtliche Aufklärung, Verhandlungsführung und Beweisaufnahme, Vernehmungstechnik und Beweiswürdigung, Prozessvergleich, Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit. Das Werk befasst sich dann mit allen weiteren relevanten Fragestellungen des Zivilprozesses, wie z.B. Gericht und Parteien, Rechtsweg und Zuständigkeit, Erledigung, vorläufigem Rechtsschutz und Rechtsmitteln. Weit über 100 Beispielsfälle, zahlreiche Muster für Klageanträge, Urteilsformeln und Vergleichsprotokolle sowie einprägsame Schaubilder und Übersichten runden die Darstellung ab. Die großen Stärken von Schellhammers Zivilprozess sind die herausragende didaktische Aufbereitung des komplexen Stoffes und seine eingängige klare Sprache. Der Band wendet sich in erster Linie an Rechtsreferendare, junge Rechtsanwälte und Richter, aber auch an fortgeschrittene Studierende. Die 14. Auflage berücksichtigt die seit dem Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetze, wie das Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung, das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen (BAnzDiG).

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